Saathoff & Wilts Rechtsanwälte · Zehn Rechtsgebiete · Leer Demo

Wir bestreiten

Verkehrsrecht

Nach einem Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messung und Verfahren und führen für Sie den Schriftwechsel mit Behörde und Versicherung.

Anrufen: 0491 97 40 20 Erstgespräch am Telefon, kostenfrei

Bußgeldbescheid und Einspruch

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen. Dass ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt wurde, beendet die Prüfung nicht: Wir sehen uns Bedienung, Eichschein, Schulungsnachweis und die Rohmessdaten an.

Fahrverbot und Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot trifft manche härter als andere. Wir prüfen, ob ein Absehen gegen erhöhtes Bußgeld in Betracht kommt, und begleiten Sie bei Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Unfallregulierung

Wir klären die Haftungsquote und rechnen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld.

Verkehrsstrafrecht

Bei Trunkenheit, Unfallflucht oder dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens steht mehr als ein Bußgeld im Raum. Wir nehmen zuerst Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, was gesagt wird und was nicht.

Sagen Sie uns, was die Gegenseite behauptet.

Anrufen: 0491 97 40 20 Oder schreiben Sie uns

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