Bußgeldbescheid und Einspruch
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen. Dass ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt wurde, beendet die Prüfung nicht: Wir sehen uns Bedienung, Eichschein, Schulungsnachweis und die Rohmessdaten an.
Fahrverbot und Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot trifft manche härter als andere. Wir prüfen, ob ein Absehen gegen erhöhtes Bußgeld in Betracht kommt, und begleiten Sie bei Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Unfallregulierung
Wir klären die Haftungsquote und rechnen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld.
Verkehrsstrafrecht
Bei Trunkenheit, Unfallflucht oder dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens steht mehr als ein Bußgeld im Raum. Wir nehmen zuerst Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, was gesagt wird und was nicht.