Saathoff & Wilts Rechtsanwälte · Zehn Rechtsgebiete · Leer Demo

Wir bestreiten

Bau- und Immobilienrecht

Die Abnahme ist der Wendepunkt jedes Bauvorhabens: Ab ihr müssen Sie den Mangel beweisen, nicht mehr der Unternehmer die Mangelfreiheit. Wir gehen das Protokoll Punkt für Punkt durch.

Anrufen: 0491 97 40 20 Erstgespräch am Telefon, kostenfrei

Abnahme und Beweislast

Mit der Abnahme werden Vergütung und Gewährleistung fällig, und die Beweislast kehrt sich um. Auch schlüssiges Verhalten kann eine Abnahme bedeuten, etwa der Einzug. Wir erklären Vorbehalte rechtzeitig und protokollieren die offenen Punkte.

Baumängel

Wir setzen Fristen zur Nacherfüllung, berechnen Minderung und begleiten das selbstständige Beweisverfahren, wenn der Zustand gesichert werden muss. Den Sachverständigen wählen Sie frei, nicht der Unternehmer.

Bauvertrag und Vergütung

Ob BGB-Bauvertrag oder VOB/B macht bei Kündigung, Fristen und Nachträgen einen erheblichen Unterschied. Wir prüfen Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Sicherheiten, bevor unterschrieben wird.

Nachbarrecht und Baugenehmigung

Grenzabstand, Einfriedung, Überbau und Immissionen regeln Landesrecht und BGB. Gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn hilft nur der fristgebundene Widerspruch, und zwar nur bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften.

Sagen Sie uns, was die Gegenseite behauptet.

Anrufen: 0491 97 40 20 Oder schreiben Sie uns

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