Abnahme und Beweislast
Mit der Abnahme werden Vergütung und Gewährleistung fällig, und die Beweislast kehrt sich um. Auch schlüssiges Verhalten kann eine Abnahme bedeuten, etwa der Einzug. Wir erklären Vorbehalte rechtzeitig und protokollieren die offenen Punkte.
Baumängel
Wir setzen Fristen zur Nacherfüllung, berechnen Minderung und begleiten das selbstständige Beweisverfahren, wenn der Zustand gesichert werden muss. Den Sachverständigen wählen Sie frei, nicht der Unternehmer.
Bauvertrag und Vergütung
Ob BGB-Bauvertrag oder VOB/B macht bei Kündigung, Fristen und Nachträgen einen erheblichen Unterschied. Wir prüfen Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Sicherheiten, bevor unterschrieben wird.
Nachbarrecht und Baugenehmigung
Grenzabstand, Einfriedung, Überbau und Immissionen regeln Landesrecht und BGB. Gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn hilft nur der fristgebundene Widerspruch, und zwar nur bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften.