Betriebskostenabrechnung
Die Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, Einwendungen können Sie ein Jahr lang erheben. Wir prüfen zuerst die formelle Ordnungsmäßigkeit und dann jede einzelne Position und ihren Umlageschlüssel.
Mängel und Minderung
Ein Mangel muss angezeigt werden, bevor gemindert wird. Wir helfen bei der Dokumentation, berechnen die Minderung und achten darauf, dass die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird, damit kein Zahlungsrückstand entsteht.
Kündigung und Räumung
Die ordentliche Kündigung des Vermieters braucht ein berechtigtes Interesse, die fristlose einen wichtigen Grund. Wir prüfen Begründung, Fristen und bei Eigenbedarf, ob der geltend gemachte Bedarf trägt.
Mieterhöhung und Kaution
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind an Form, Begründung und Kappungsgrenze gebunden. Bei der Kaution prüfen wir Höhe, Anlage und die Abrechnung nach Auszug.