Saathoff & Wilts Rechtsanwälte · Zehn Rechtsgebiete · Leer Demo

Wir bestreiten

Strafrecht

Wer beschuldigt wird, muss nichts sagen, und das ist meist der bessere Weg. Wir nehmen zuerst Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, was gesagt wird, bevor irgendetwas gesagt wird.

Anrufen: 0491 97 40 20 Erstgespräch am Telefon, kostenfrei

Das Ermittlungsverfahren

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Verteidiger. Eine Aussage ohne Akteneinsicht hilft in aller Regel nur der Gegenseite; wir beantragen zuerst die Akte und bewerten dann die Beweislage.

Hausdurchsuchung und Vernehmung

Bei einer Durchsuchung sollten Sie nicht widersprechen, aber auch nichts freiwillig herausgeben und niemanden ohne Verteidiger sprechen. Rufen Sie uns an, bevor Sie einer Vernehmung zustimmen.

Hauptverhandlung

Vor Gericht entscheidet, was beweisbar ist, nicht was im Raum steht. Wir prüfen die Verwertbarkeit der Beweise, stellen Beweisanträge und verhandeln, wo eine Verständigung dem Ergebnis dient.

Nebenklage und Opferrechte

Auch Verletzte einer Straftat haben Rechte im Verfahren. Wir vertreten Sie als Nebenkläger, stellen Adhäsionsanträge und begleiten Sie durch die Vernehmung.

Sagen Sie uns, was die Gegenseite behauptet.

Anrufen: 0491 97 40 20 Oder schreiben Sie uns

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