Das Ermittlungsverfahren
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Verteidiger. Eine Aussage ohne Akteneinsicht hilft in aller Regel nur der Gegenseite; wir beantragen zuerst die Akte und bewerten dann die Beweislage.
Hausdurchsuchung und Vernehmung
Bei einer Durchsuchung sollten Sie nicht widersprechen, aber auch nichts freiwillig herausgeben und niemanden ohne Verteidiger sprechen. Rufen Sie uns an, bevor Sie einer Vernehmung zustimmen.
Hauptverhandlung
Vor Gericht entscheidet, was beweisbar ist, nicht was im Raum steht. Wir prüfen die Verwertbarkeit der Beweise, stellen Beweisanträge und verhandeln, wo eine Verständigung dem Ergebnis dient.
Nebenklage und Opferrechte
Auch Verletzte einer Straftat haben Rechte im Verfahren. Wir vertreten Sie als Nebenkläger, stellen Adhäsionsanträge und begleiten Sie durch die Vernehmung.