Testament und Erbvertrag
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wir formulieren so, dass die Auslegung später nicht zum Streitpunkt wird, und zeigen die Unterschiede zum Erbvertrag und zum Berliner Testament auf.
Pflichtteil
Enterbte nahe Angehörige haben einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche durch und prüfen, ob Schenkungen der letzten zehn Jahre den Anspruch erhöhen.
Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, und das blockiert sich oft selbst. Wir verhandeln die Auseinandersetzung, bewerten Immobilien und Betriebsvermögen und betreiben notfalls die Teilungsversteigerung.
Anfechtung und Ausschlagung
Ein Testament lässt sich unter engen Voraussetzungen anfechten, etwa bei Testierunfähigkeit oder Irrtum. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an sechs Wochen ab Kenntnis gebunden, und diese Frist läuft schnell ab.