Saathoff & Wilts Rechtsanwälte · Zehn Rechtsgebiete · Leer Demo

Wir bestreiten

Erbrecht

Im Erbrecht entscheiden Form und Fristen. Wir gestalten Testamente so, dass sie halten, berechnen Pflichtteilsansprüche und vertreten Sie, wenn in der Erbengemeinschaft nichts mehr vorangeht.

Anrufen: 0491 97 40 20 Erstgespräch am Telefon, kostenfrei

Testament und Erbvertrag

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wir formulieren so, dass die Auslegung später nicht zum Streitpunkt wird, und zeigen die Unterschiede zum Erbvertrag und zum Berliner Testament auf.

Pflichtteil

Enterbte nahe Angehörige haben einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche durch und prüfen, ob Schenkungen der letzten zehn Jahre den Anspruch erhöhen.

Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, und das blockiert sich oft selbst. Wir verhandeln die Auseinandersetzung, bewerten Immobilien und Betriebsvermögen und betreiben notfalls die Teilungsversteigerung.

Anfechtung und Ausschlagung

Ein Testament lässt sich unter engen Voraussetzungen anfechten, etwa bei Testierunfähigkeit oder Irrtum. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an sechs Wochen ab Kenntnis gebunden, und diese Frist läuft schnell ab.

Sagen Sie uns, was die Gegenseite behauptet.

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