Trennung und Scheidung
Vor der Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr. Wir klären, ab wann es läuft, was in dieser Zeit zu regeln ist und wie sich Trennungsunterhalt, Hausrat und Wohnung ordnen lassen.
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Wir bestreiten
In der Trennung wird über Geld, Zeit und Kinder zugleich verhandelt. Wir rechnen Einkommen und Selbstbehalt nach, ordnen die Ansprüche und suchen die einvernehmliche Lösung, bevor ein Gericht entscheidet.
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Vor der Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr. Wir klären, ab wann es läuft, was in dieser Zeit zu regeln ist und wie sich Trennungsunterhalt, Hausrat und Wohnung ordnen lassen.
Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt folgen jeweils eigenen Regeln. Wir ermitteln das bereinigte Nettoeinkommen, prüfen den Selbstbehalt und rechnen nach der Düsseldorfer Tabelle nach, auch wenn die Gegenseite sich für nicht leistungsfähig hält.
Maßstab ist das Kindeswohl, nicht der Streit der Eltern. Wir wirken auf eine tragfähige Umgangsregelung hin und vertreten Sie, wenn es zum Verfahren vor dem Familiengericht kommt.
Beim Zugewinnausgleich werden Anfangs- und Endvermögen gegenübergestellt, beim Versorgungsausgleich die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Wir stellen die Auskünfte zusammen und prüfen die Berechnung des Gerichts.