Kündigungsschutz
Die Klage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Wir prüfen in dieser Zeit Form, Zugang, Anhörung des Betriebsrats und bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl.
Abfindung und Aufhebungsvertrag
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen; meist ist sie das Ergebnis einer Verhandlung. Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag klären wir, was er für Sperrzeit und Arbeitslosengeld bedeutet.
Zeugnis, Lohn und Urlaub
Das Zeugnis muss wohlwollend und wahr sein. Wir lesen Formulierungen und Notenstufen gegen, machen offenen Lohn, Überstunden und Resturlaub geltend und achten dabei auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Für Arbeitgeber
Wir gestalten Arbeitsverträge, begleiten Abmahnung und Kündigung und beraten bei Betriebsübergang und Restrukturierung. Mandate, bei denen wir bereits die Gegenseite vertreten, nehmen wir nicht an.